Das Legislativdekret Nr. 81 vom 8. April 2008 (in Kraft getreten am 15. Mai desselben Jahres) ist der so genannte Einheitstext zur Arbeitssicherheit. Er regelt das gesamte Feld von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit neu, nachdem sein Vorgänger, das Legislativdekret 629/94 seine Schuldigkeit getan hatte.
Klar ist, dass der Einheitstext zur Arbeitssicherheit zunächst einmal definieren muss, was man unter Arbeitssicherheit überhaupt versteht. Er tut dies, indem er Arbeitssicherheit als jenes Paket an Maßnahmen beschreibt, mit dem die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz garantiert werden.
Neu war damals der Ansatz, der vor allem auf Prävention setzte und beispielsweise die Pflicht einführte, alle möglichen Gesundheitsrisiken und -gefahren in einem Unternehmen auszumachen und geeignete Schutzmaßnahmen dagegen zu planen und zu treffen.